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Durchsetzung beim Bundespatentgericht 

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10/04/2022 – 1 min

Heckler & Koch setzt sich auch beim Bundespatentgericht
mit seinem Hauptantrag voll durch

Die C.G. Haenel GmbH („Haenel“) hatte gegen das Patent EP 2 018 508 B2 am 9. Dezember 2020 Nichtigkeitsklage eingereicht. Diese kam am Freitag, den 30. September 2022 vor dem Bundespatent-gericht zur mündlichen Verhandlung.

Heckler & Koch hatte sich frühzeitig entschieden, das Streitpatent aus prozessökonomischen Gründen in einer beschränkten Fassung zu verteidigen (sogenannter „Hauptantrag“). Dieser deckt die von Heckler & Koch hergestellten Waffen mit Over-the-Beach-Fähigkeit vollständig ab. Das sind insbesondere alle Varianten der Gewehre HK416 und HK417.

Diese Fassung lag sowohl bei der erstinstanzlichen Verurteilung von Haenel im Patentverletzungsstreit betreffend das CR223 vor dem Landgericht Düsseldorf als auch bei der abschließenden Entscheidung gegen Haenel im Vergabeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zugrunde.

Mit diesem Hauptantrag hat sich Heckler & Koch nunmehr bei dem Bundespatentgericht vollständig durchgesetzt (vgl. Bundespatentgericht - Pressemitteilungen - Urteil des Bundespatentgerichts im Rechtsstreit über ein für eine Waffe erteiltes Patent).

Entgegen anderslautender Darstellungen ist dies für Heckler & Koch ein voller Erfolg.

Lediglich solche Ausführungsformen hatte HK aus dem Schutzbereich ausgenommen, welche in den genannten Verfahren keine Rolle spielen, deshalb nicht verteidigt wurden und somit automatisch durch das Bundespatentgericht für nichtig zu erklären waren.

Diese Beschränkung hat keinerlei Einfluss auf den bereits oben angesprochenen Patentverletzungsstreit. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung hatte Haenel Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

Für das abgeschlossene Vergabeverfahren, bei welchem Haenel bereits wegen schwerer beruflicher Verfehlungen rechtskräftig ausgeschlossen wurde, ist die Beschränkung ebenfalls ohne Einfluss.

Die Entscheidung des Bundespatentgerichts ist noch nicht rechtskräftig, es besteht die Möglichkeit einer Berufung zum Bundesgerichtshof.

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